(0 79 51) 60 15

info@ra-annagoebel.de

Anna Göbel

Rechtsanwältin und Fachanwältin in Crailsheim

Ich verteidige und vertrete Mandanten vor allen deutschen Gerichten,
vorwiegend im süddeutschen Raum

Ich bin auf Ihrem Weg an Ihrer Seite!

Rechtsanwältin Anna Göbel

Verkehrsrecht – Fachanwältin
für Verkehrsrecht in Crailsheim

Ein Unfall, ein Bußgeldbescheid oder ein drohender Führerscheinverlust: Im Verkehrsrecht geht es oft um mehr als den Einzelfall. Punkte im Fahreignungsregister, ein Fahrverbot oder Zweifel an der Fahreignung können Beruf und Alltag erheblich beeinträchtigen. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht berate ich Sie deshalb immer mit Blick auf Ihre Gesamtsituation.

Verkehrsunfall: Ihre Ansprüche durchsetzen

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen unter anderem Ersatz für Reparatur oder Wiederbeschaffung, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wertminderung und bei Verletzungen Schmerzensgeld zu. Versicherungen zahlen jedoch nicht immer vollständig oder schnell. Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung durch sowohl außergerichtlich als auch, wenn nötig, vor Gericht.

Gut zu wissen: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten.

Personenschäden

Bei Verletzungen geht es neben dem Schmerzensgeld oft um Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten und langfristige Folgen. Gerade bei schweren Verletzungen begleite ich Sie über einen längeren Zeitraum und achte darauf, dass keine Ansprüche verloren gehen.

Bußgeldbescheid erhalten?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dies übernehme ich nach erfolgter Mandatierung natürlich für Sie. Messverfahren sind nicht fehlerfrei, und auch Fehler im Verfahren kommen vor. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe Messung und Bescheid und sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt.

Häufig ist zur technischen Überprüfung der Messung die Beauftragung eines erfahrenen Sachverständigen erforderlich. Ich kooperiere mit messtechnischen Sachverständigen und übernehme für Sie die Korrespondenz mit dem Sachverständigenbüro, um die Gutachten später gezielt für Ihre Verteidigung im Verhandlungstermin einzusetzen.

Fahrverbot und Führerschein

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis müssen Sie dagegen nach Ablauf einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Ich prüfe, ob ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommt – etwa wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind – und begleite Sie im Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Wird eine MPU angeordnet, berate ich Sie auf Wunsch in Kooperation mit on-mpu.de.

Logo on-mpu.de – Kooperationspartner für die MPU-Vorbereitung

Verkehrsstraftaten

Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotene Kraftfahrzeugrennen einschließlich sogenannter Alleinrennen oder fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr sind keine Bagatellen. Als Fachanwältin für Strafrecht und für Verkehrsrecht verteidige ich Sie in diesen Verfahren mit Kenntnis beider Rechtsgebiete.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernehme ich nach der Mandatierung die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung kostenfrei für Sie.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Rufen Sie mich an unter (0 79 51) 60 15 oder schreiben Sie an info@ra-annagoebel.de. Bringen Sie zum ersten Gespräch – soweit vorhanden – Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, Unfallbericht oder Schreiben der Versicherung mit.

Verkehrsrecht

Ich berate Sie stets mit Blick auf Ihre Gesamtsituation!

 

In Verkehrsunfall- oder Bußgeldangelegenheiten darf die generelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr und auch die Punktesituation über den Einzelfall hinaus nicht außer Acht gelassen werden.

Logo on-mpu.de – Kooperationspartner für die MPU-Vorbereitung

In Kooperation mit
www.on-mpu.de
GmbH

Sachschäden

Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern und Schädigern.

Bußgeld und Verkehrsstraftat

Ehrliche Beratung nach Einsicht in behördliche Akten, ggf. dann engagierte Verteidigung.

Personenschäden

Je nach Schwere ist eine langfristige vertrauensvolle Vertretung und Begleitung notwendig.

Kontaktzeiten

Mo 8:30-12:30, 13:30-17:00
Di 8:30-12:30
Mi 8:30-12:30
Do 8:30-12:30, 13:30-16:00
Fr 8:30-12:30
Termine nach Vereinbarung

Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage (kostenpflichtig)
Volksfestplatz (kostenfrei)

Kontakt

Anna Göbel, LL.M., Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Schlossplatz 3
74564 Crailsheim

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(0 79 51) 60 17

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